Skip to main content

Jugendfürsorgeverein Thal

Der Jugendfürsorgeverein Thal ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in Balsthal.

Vereinsgründung erfolgte im Jahre 1889

Gegründet wurde der Verein im Jahr 1889 unter dem Namen «Armenerziehungsverein Thal-Balsthal». Die Armut war damals in unserer Gegend stark verbreitet und viele Familien konnten sich nur mit Mühe und Not durchbringen. Kamen dann noch besondere Ereignisse wie Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit dazu, musste die Armepflege der Gemeinde helfen. Seit 1817 waren die Pflichten der Gemeinden für die Armen in einer für den ganzen Kanton geltenden «Armenordnung» ausführlich festgelegt. Aber die gesetzliche Armenpflege genügte nicht, weil die Gemeinden selber arm waren. Besonders unbefriedigend war die Situation der Verdingkinder. Oft wurden diese von den Gemeinden Leuten anvertraut, die das geringste Kostgeld verlangten. In dieser Situation besannen sich einige verantwortungsbewusste Männer im Thal der freiwilligen Fürsorge und gründeten unter der Führung von Oberamtmann Otto Studer im Jahre 1889 den Armenerziehungsverein Thal.

Im Jahre 1963 erfolgte die Umbenennung in «Jugendfürsorgeverein Thal». Die letzte Statutenrevision erfolgte im Jahr 2006.

Wen unterstützen wir finanziell?

Wir leisten einmalige oder wiederkehrende Unterstützungsbeiträge für Kinder und Jugendliche bis und mit vollendetem 20. Lebensjahr mit Wohnsitz im Thal. Speziell in Fällen, wo keine anderen staatlichen Institutionen wie Sozialhilfe, IV, Suva, etc.) Hilfe leistet oder wo die Hilfe als ungenügend erachtet wird. Wir können sowohl Familien als auch Einzelpersonen finanziell unterstützen, wenn dadurch vorübergehende Notlagen gemildert oder der Bezug von Sozialhilfeleistungen vermieden werden kann.

Auch an verwandte, gemeinnützige und soziale Organisationen können Beiträge ausgerichtet werden (bsp. Kindertagesstätten, Spielgruppen, Projekte der Jugendarbeit etc.).

Wie reiche ich ein Gesuch ein?

Ein Unterstützungsgesuch ist schriftlich (oder per E-Mail) an den Präsidenten einzureichen. Im Gesuch sind die Personalien, die aktuelle Situation und die Art der Unterstützung zu umschreiben.

Bei Unklarheiten steht der Präsident telefonisch beratend zur Verfügung. Die Vertraulichkeit ist gewährleistet.

Wie werde ich Mitglied des Vereins?

Mit der Bezahlung des Jahresbeitrages von CHF 25.- bin ich automatisch Mitglied des Jugendfürsorgevereins Thal.

Stand 2021 zählen wir rund 230 Mitglieder in unseren Reihen. Die Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung jeweils im Mai erfolgt durch ein Inserat im Anzeiger Thal-Gäu-Olten (es erfolgt keine persönliche Einladung).

Konto: Raiffeisenbank Balsthal-Laupersdorf, CH15 8080 8009 4231 7308 6

Spendenkonto

Raiffeisenbank Balsthal-Laupersdorf,
CH15 8080 8009 4231 7308 6